Die Verurteilung Luis Durnwalders

 

  

Luis Durnwalder war von 1989 bis 2014 Gouverneur von Südtirol. Er hat das Land geprägt und die Weichen zum heutigen Wohlstand gestellt. Doch seit er von der großen politischen Bühne abgetreten war, musste er sich mit diversen Gerichtsprozessen und Verfahren vor dem Rechnungshof herumschlagen. Die meisten davon betrafen seine Ausgaben aus dem Sonderfonds. Dieser Fonds stand ihm – genauso wie seinem Vorgänger Silvius Magnago und seinen Referentinnen sowie Referenten – für Repräsentationsspesen zur Verfügung. Nach den Freisprüchen in erster und zweiter Instanz haben die Höchstrichter in Rom in einem von fünf Anklagepunkten Durnwalder schuldig gesprochen und ihn zu 30 Monaten Haft und einer Geldstrafe wegen Unterschlagung verdonnert. Der Rechnungshof urteilte in derselben Causa schon zuvor, dass Durnwalder darüber hinaus knapp 386.000 Euro zurückzahlen muss. Das Urteil ist rechtskräftig, auch wenn es vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden soll. 

 

Durnwalder hat die Haftstrafe wegen der Sonderfonds-Ausgaben als politisches Urteil kritisiert. Er fühlt sich auch in seinen Verteidigungsrechten beschnitten, weil das Gericht kein einziges Entlastungs-Gutachten zugelassen hat. Diese Gutachten hätten ihn wohl entlastet, wie er meinte. Er versicherte abermals, dass er keinen einzigen Cent in die eigene Tasche gesteckt hätte, sondern vorgestrecktes Geld mit seinen Guthaben aus dem Sonderfonds abrechnete. Er führte darüber penibel genau Buch. Das wird ihm auch allgemein zugestanden. Auch die Tatsache, dass er zeit seines politischen Lebens viel für die Menschen im Land getan hat. Aber das alles ändert nichts am höchstrichterlichen Beschluss. Nicht minder schwer wiegt zudem die Verurteilung Durnwalders in Bezug auf den Abschuss von Murmeltieren. Der Rechnungshof in Rom hatte ihn und den ehemaligen Amtsdirektor Heinrich Erhard zur Zahlung von jeweils 470.000 Euro verurteilt. Auch diesen Fall will Durnwalder in Brüssel zur Debatte bringen.

 

Auffallend ist aber, dass sich die Südtiroler Landesverwaltung weder im einen noch im anderen Fall aktiv am Prozessgeschehen beteiligt hat. Denn immerhin geht es auch um die Verteidigung der Autonomie. Es wäre auch ein starkes Signal und ein enger Schulterschluss mit Luis Durnwalder gewesen. Es hätte ihm sicher auch menschlich gutgetan, wenn die Landesverwaltung juridisch an seiner Seite gestanden wäre. Er hätte es sich auch verdient! So fühlte er sich von der Südtiroler Landesregierung im Regen stehen gelassen. Doch es muss Aufgabe einer jeden öffentlichen Verwaltung sein, die eigenen Mitarbeiter und natürlich auch deren höchsten politischen Repräsentanten zu schützen – auch juridisch. Freilich braucht es dafür eine ordentliche Portion Mut, Entschlossenheit und vor allem Rückgrat. Werte, die auch in einer modernen öffentlichen Verwaltung nach wie vor gefragt sind!

 

      

Ihr Reinhard Weger

 

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