Zusammenarbeit macht Sinn
Am 09.07.2021 wurde am Kronplatz die neue Form der Zusammenarbeit zwischen den drei Gemeinden Bruneck, St. Lorenzen und Percha präsentiert. Dabei ging es um das neue Urbanistikgesetz, die neue gemeinsame Baukommission und den Start für das Gemeindeentwicklungskonzept. In diesen Bereichen wollen die drei Gemeinden eng zusammenarbeiten und gehen dabei weiter, als es das Urbanistikgesetz vorschreibt. Das ist eine gute Basis und zweifellos zukunftsgerecht – auch wenn die Voraussetzungen durchwegs stark divergieren. Die konkreten Vorteile liegen auf der Hand: Koordiniertes Arbeiten schafft gegenseitiges Vertrauen und die andere Gemeinde kann so auch dem unmittelbaren Nachbarn „kein Haxl“ stellen, indem zum Beispiel ungeliebte Bauwerke so weit wie möglich in Richtung Gemeindegrenze verschoben werden. Entsprechende Beispiele gibt es im ganzen Land.
In Bezug auf das neue Urbanistikgesetz gibt es derzeit jedoch viele Klagen. Das soll auch nicht verschwiegen werden – ganz im Gegenteil. Denn es muss natürlich nachgebessert werden und auf die dringend benötigten Durchführungsbestimmungen warten die Gemeinden noch immer, aber im Großen und Ganzen stimmt die Richtung, welche das Gesetz vorgibt. Der Architekt Walter Angonese bringt es im salto-Interview auf den Punkt, indem er aufzeigt, dass die Absichten im Gesetz durchaus gut seien. Er bewertet das Gesetz als „nicht wirklich schlecht“. Das größte Problem ist aber zweifellos, dass man diesem Gesetz nicht die nötige Zeit und den Raum gegeben hat, sich zu entfalten und ergo erwachsen zu werden. Die fehlenden Durchführungsbestimmungen und die Interpretationsschwierigkeiten machen das Ganze dann auch nicht leichter. So etwas wirkt sich natürlich aus. Das aber ist ein altes Südtiroler Problem!
Doch Jammern nützt nichts. Vielmehr sind alle gefordert, um den Menschen die Basis für eine ordentliche Arbeit zu bieten. Denn Bauen ist für die Allermeisten eine Lebensaufgabe und mit Grund und Boden ist ebenfalls behutsam umzugehen. Die Landesverwaltung muss also nachbessern. Aber auch die Planer, die Gemeinden und die Bauämter müssen sich auf die neue Situation einstellen und die Vorteile gezielt nutzen. Damit die Verfahren einfacher, die Zeiten schneller, die Abläufe klarer und die Bürokratieaufwände weniger werden. Die Digitalisierung in der Genehmigungsprozedur muss als Chance und weniger als Hindernis gesehen werden. Daher ist es unumgänglich, die Stärken der neuen Urbanistikregelung herauszuarbeiten und konkret umzusetzen. Dazu braucht es den Blick über den Tellerrand und eine enge Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinaus. Die drei Gemeinden haben konkret aufgezeigt, wie das gehen kann.
Ihr Reinhard Weger