Im „Memorandum. Vorschläge für ein politisch – kulturelles Programm zugunsten der ladinischen Volksgruppe“, das wir hier in der PZ vorstellen, fassen wir Anliegen und Forderungen der ladinischen Volksgruppe in einem einheitlichen Dokument zusammen, welche bisher in verschiedenen und unterschiedlichen Rahmen vorgetragen wurden.
Michil Costa, Nadia Chiocchetti, Cristina De Grandi und rechts in Tracht Elsa Zardini aus Ampezo
Ziel des Vorhabens ist, die Diskussion zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Südtirol-Konvent anzustoßen und sie in den Abschlussbericht des Konvents einfließen zu lassen. Das Memorandum befasst sich u.a. mit Fragen wie: Wie soll der Schutz der ladinischen Volksgruppe, deren Sprache und Kultur im neuen Autonomiestatut festgeschrieben werden. Wie kann die Wiedervereinigung der drei ladinischen Gemeinden des Veneto – Ampezzo, Fodom/Buchenstein und Col Santa Lizia - mit Südtirol, wofür sich 80 Prozent der Bevölkerung in einer Volksbefragung ausgesprochen haben, verwirklicht werden? Wie kann die Vertretung der Ladiner in staatlichen, regionalen und lokalen Gremien gewährleistet werden? Ein anderes wichtiges Thema ist die Anerkennung und Verwendung einer ladinischen Einheitssprache in der öffentlichen Verwaltung.
Das Memorandum wurde sowohl der Lia di Comuns Ladins (ladinischer Gemeindeverband) als auch der Union Generela di Ladins dla Dolomites unterbreitet, mit der Einladung, es im Südtirol-Konvent zu unterstützen. Zur Zeit läuft eine Unterschriftensammlung auf der Webseite www.noeles.info, die dem Memorandum einen breiten Rückhalt unter der Bevölkerung verschaffen soll. Jeder ist eingeladen, durch seine Unterschrift ein Zeichen zu setzen.
M E M O R A N D U M
Vorschläge für ein politisch – kulturelles Programm zugunsten der ladinischen Volksgruppe
Es werden die wichtigsten Probleme und Forderungen der Ladiner aufgezeigt in der Erwartung, dass die Politiker sie auf ihre Tagesordnung setzen und die Umsetzung in Angriff nehmen.
Präambel
Ursachen des Rückgangs der ladinischen Sprache
Die Bedürfnisse der ladinischen Volksgruppe sind weitgehend bekannt, wie auch die Maßnahmen, die dazu geeignet wären, der progressiven Schwächung der ladinischen Sprache entgegenzuwirken. Hier seien einige Ursachen, die für den Rückgang der Sprache verantwortlich sind, erwähnt:
- Zersplitterung Ladiniens in verschiedene politisch-rechtliche Körperschaften: 2 Regionen, 3 Provinzen, 5 Talgemeinschaften; dies trägt zum Auseinanderdriften der ladinischen Täler bei (z.B. Sprachnormierung).
- Es fehlt ein politisches, wirtschaftliches und kulturelles Zentrum in Ladinien.
- Unterschiedliche sprachliche, kulturelle und schulische Ausrichtung der ladinischen Täler.
- Sprachpolitische Verselbstständigung der verschiedenen Idiome mit Bildung lokaler Identitäten.
- Es fehlt die politische Anerkennung einer
- Großer Einfluss der anderssprachigen Medien und des Verlagswesens.
- Ladinien fehlt, im Gegensatz zu den anderen Volksgruppen, ein sprachliches Hinterland, aus dem es wesentliche Kulturgüter (z.B. Sprach- und Schulmittel, Literatur, Fernseh-programme, usw.) schöpfen könnte, was vor allem für die Modernisierung und den Ausbau der Sprache nützlich wäre.
- Mangelhafte Präsenz des Ladinischen im öffentlichen Leben und im privat- wirtschaftlichen Bereich.
- Zuwanderung Anderssprachiger.
- Abwanderung von Ladinern.
Ein gesamtladinischer Ansatz ist erforderlich
Die ladinischen Täler Val Badia, Gherdeina, Fascia, Fodom mit Col St. Lizia und Ampezzo bilden trotz ihrer teilweise unterschiedlichen politischen, sozialen und kulturellen Ausrichtung einen einheitlichen Kultur- und Sprachraum. Die Erhaltung und Förderung der ladinischen Sprache und Kultur verlangt deshalb grundsätzlich einen ganzheitlichen Ansatz; Teillösungen, wenn sie nicht Teil eines ganzheitlichen Förderungskonzeptes sind, sind sogar dazu geeignet, die bestehende Zersplitterung zu verstärken und somit den Zusammenhalt Ladiniens zu gefährden. Die ladinische Kulturpolitik muss deshalb danach streben, einen weitgehend einheitlichen rechtlichen Rahmen für alle ladinischen Täler zu schaffen, als Voraussetzung für eine einheitliche Handhabung der Rechte und Bedürfnisse der ladinischen Volksgruppe. Die statutarischen Rechte der Ladiner Südtirols (Badia und Gherdeina) und des Trentino (Fascia) sollen langfristig vereinheitlicht und den Ladinern des Veneto (Fodom/Buchenstein, Col St. Lizia und Ampezzo) zuerkannt werden. Dies könnte gewährleistet werden, wenn die drei ladinischen Gemeinden des Veneto an Südtirol angeschlossen würden. Die Wiedervereinigung ist eine Grundforderung, die die ladinische Bevölkerung in den entscheidenden Momenten ihrer Geschichte erhoben hat: 1918: Forderung des Selbstbestimmungsrechts durch die ladinischen Bürgermeister; 1946: Kundgebung auf dem Sellajoch gegen die Zersplitterung und für die Wiedervereinigung der Ladiner; 2007: Referendum in den ladinischen Gemeinden des Veneto für deren Anschluss an Südtirol. Diese historische Forderung umzusetzen, sollte eine vorrangige Aufgabe der Politik und insbesondere der Lia di Comuns Ladins (Verband der ladinischen Gemeinden) sein.
Rechte, Forderungen, Bedürfnisse
Es muss klar unterschieden werden, welche Rechte den Ladinern laut Gesetz (Verfassung, Autonomie Statut, Durchführungsbestimmungen, etc.) zustehen und welche Forderungen sich aus dem allgemeinen Prinzip der Gleichstellung der drei Sprachgruppen und des Schutzes der Sprachminderheiten ergeben. Was die gesetzlich verankerten Rechte betrifft, soll deren Umsetzung eingefordert werden, wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe; Förderungsmassnahmen zugunsten von Sprache und Kultur sollen in Rahmen des politischen Dialogs zwischen Minderheit und Mehrheit beantragt und konkretisiert werden. Seitens der Politik werden jedoch nicht nur Ankündigungen von allgemeinen Grundsätzen und guten Absichten erwartet, diese müssen auch in die Tat umgesetzt werden. Die Bedürfnisse der ladinischen Minderheit dürfen nicht nach einem rein numerischen Proporz gemessen werden, sie sind teilweise anders und verhältnismäßig viel größer als diejenigen der anderen zwei Volksgruppen in Südtirol. Übrigens gilt das Prinzip, dass eine Demokratie danach bewertet wird, wie sie mit den Bedürfnissen ihrer Minderheiten umgeht.
- Politische Massnahmen zugunsten der Ladiner
- Die autonomen Provinzen Südtirol und Trentino und die Region Veneto sollen sich in Rom für den Wiederanschluss der drei ladinischen Gemeinden von Belluno an Südtirol stärker einsetzen; der im Jahre 2007 bei einer Volksabstimmung in den drei Gemeinden bekundete Wille (über 80 % für den Anschluss) darf nicht ignoriert werden; das 1923 von den Faschisten begangene Unrecht der Aufteilung der Ladiner soll endlich aus der Welt geschafft werden; das Thema müsste in Rom zur Sprache gebracht und auf die Tagesordnung des Parlamentes gesetzt werden.
- Im Rahmen der laufenden Parlamentsreform bzw. der Wahlgesetze und des Autonomiestatutes soll die Errichtung eigener Wahlkreise für die 18 Gemeinden und 3 Ortschaften des ladinischen Territoriums angestrebt werden.
- Die autonomen Provinzen Südtirol und Trentino und die Region Veneto sollengesamtladinische Initiativen und Organisationen fördern und eine Infrastruktur schaffen, die zu einer breiteren Zusammenarbeit zwischen den Tälern und zu einer Stärkung der politischen und kulturellen Einheit Ladiniens führen können.
- Die Lia di Comuns Ladins soll mit konkreten Befugnissen und Mitteln ausgestattet werden. Sie soll sich dafür einsetzen, dass den Ladinern aller Täler die gleichen Rechte zuerkannt werden.
- Die autonomen Provinzen Südtirol und Trentino und die Region Veneto sollen die Union Generela di Ladins dla Dolomites als kulturelle Vertreterin aller Dolomitenladiner im Sinne des Art.3.1. des Minderheitenschutzgesetzes 482/1999 und auch als Ansprechpartnerin der Lia di Comuns Ladins anerkennen, nach dem Muster der Lia Rumantscha in Graubünden.
- Die ladinischen Passstrassen sollen durch bauliche Maßnahmen so gesichert werden, dass sie das ganze Jahr befahrbar sind. Die Einführung einer allgemeinen Maut oder anderer Verkehrsbeschränkungen führte nur zu einer zusätzlichen gegenseitigen Abschottung der ladinischen Täler und der Ladiner.
- Laut Gesetz sind die Ladiner im Landtag vertreten und in Abweichung vom Proporz kann ein Ladiner auch Landesrat werden; die Entscheidung bedarf jedoch einer Mehrheit im Landtag. Art. 50, Absatz 3 des Autonomiestatutes ist in dem Sinne abzuändern, dass die ladinische Sprachgruppe in der Landesregierung vertreten sein muss.
- Mit nur einem Abgeordneten (2,9 % der 35 Abgeordneten) sind die Ladiner (4,56% der Bevölkerung) deutlich unterrepräsentiert und können nicht die für sie vorgesehenen Stellen (Landesrat bzw. Vizepräsident des Regional- / des Landtages) besetzen. Deshalb müsste gesetzlich verankert werden, dass zwei Ladiner im Landtag sitzen müssen.
- Für die Ladiner muss eine Vertretung im Verwaltungsgericht gesetzlich garantiert werden und ebenso in der 6-er / 12-er Kommission.
- Der ladinische Landesrat soll sich hauptsächlich um ladinische Belange kümmern durch aktive Förderung der Kultur, Stärkung in der Schule, Aufwertung und Ausbau der Sprache, Kooperation mit den ladinischen Institutionen der Nachbarprovinzen, Einsatz für die Wiedervereinigung aller Ladiner.
- Bestimmte wichtige Dienste der öffentlichen Verwaltung (Schulamt, Grundbuch, Katasteramt, Arbeitsamt, usw.) sollen Außenstellen in den ladinischen Ortschaften haben, um bürgernah zu sein aber auch um die starke Abwanderung von ladinischen Intellektuellen aus den Tälern zu stoppen; diese sollen in ihrer Heimat bleiben und arbeiten dürfen, wo sie dringend gebraucht werden.
- Der Proporz soll dahingehend abgeändert werden, dass den Ladinern der Zugang zu höheren Ämtern in der Landesverwaltung und in den öffentlichen Körperschaften nicht versperrt bleibt; dadurch würde auch vermieden, dass viele Ladiner sich als Angehörige einer anderen Volksgruppe erklären müssen, um eine höhere Stelle zu bekommen. Die Zulage für die ladinische Sprache soll allen Ladinern im öffentlichen Dienst sowie den öffentlichen Angestellten, die die offizielle ladinische Sprachprüfung bestanden haben, gewährt werden. Darüber hinaus soll daran erinnert werden, dass den Ladinern in der Landesverwaltung an die 150 Stellen zustehen würden, die zurzeit von anderen Sprachgruppen besetzt sind.
- Das Ladinische soll in den Bezirksgemeinschaften Pustertal (dazu gehören die Gemeiden des Gadertals) und Salten-Schlern (dazu gehören die Gemeinden Grödens sowie die ladinischen Ortschaften der Gemeinde Kastelruth) als gleichberechtigte Amtssprache verwendet werden. Langfristig soll jedoch eine ladinische Bezirksgemeinschaft, mit delegierten Kompetenzen für die ladinische Minderheit, angestrebt werden; dadurch würde die Sprachverwendung verbessert und das ladinische Selbstbewusstsein gestärkt werden.
- Das Ladinische Museum soll im ladinischen anstatt im deutschen Kulturressort angesiedelt werden.
- Förderung der ladinischen Sprache
- Die Anerkennung und Verwendung einer einheitlichen Schriftsprache ist, neben der Pflege der Talidiome, ein wesentlicher Faktor zur Wahrung der ladinischen Sprache und der Förderung der ladinischen Identität. Die Schweiz böte auch für Ladinien ein brauchbares Modell, wo das Rumantsch Grischun sowohl von der Bundesregierung als auch von der Bündner Regierung als einzige offizielle Schriftform des Rätoromanischen anerkannt und verwendet wird.
- Der Beschluss Nr. 210 vom 27.01.2003 der Südtiroler Landesregierung über den Gebrauch der ladinischen Sprache in den öffentlichen Ämtern und in normativen Akten soll dahingehend abgeändert werden, dass die ladinische Einheitssprache für talübergreifende Dokumente (Gesetze und Verordnungen, Zertifikate, Urkunden, Personalausweise, usw.) und schriftliche Mitteilungen verwendet wird. Der wechselnde und/oder gleichzeitige Gebrauch von zwei ladinischen Idiomen bzw. Schriftsprachen – mit dem Fassanischen sind es drei auf Regionalebene – entbehrt jeder Logik, ist nutzlos und diskriminierend. Entsprechend wäre auch die Sprachprüfung unter Einbeziehung des Standardladinischen neu zu regeln.
- Die Ladiner sollen alle Dokumente und Mitteilungen, die sie betreffen, auch in ihrer Muttersprache in die Hand bekommen.
- Die ladinische Sprache muss überall dort, wo es vom Gesetz vorgeschrieben ist, systematisch und ohne Abstriche verwendet werden. Dies gilt nicht nur in den ladinischen Gemeinden, sondern auch auf Landesebene, einschließlich in der Landeshauptstadt Bozen. Da alle drei Sprachgruppen in Südtirol gleichgestellt sind, sollen sämtliche auf Landesebene relevante Ämter (Landesgericht Bozen, Krankenhäuser, Landesämter, Steuerämter, usw.) landesweit auch in ladinischer Sprache benannt und angezeigt werden. Durch das „Sichtbar-machen“ und „Plakatieren“ würde das Ladinische einen höheren Status und eine breitere Akzeptanz sowohl bei den Ladinern selbst als auch bei den anderen Volksgruppen Südtirols erhalten.
- Die ladinische Toponomastik (Exonyme) soll auch außerhalb Ladiniens, wo sie seit Jahrhunderten bekannt ist, schriftliche Verwendung finden.
- Die Kulturvereine, die sich hauptsächlich mit der ladinischen Sprache und Kultur beschäftigen, müssten finanziell stärker gefördert werden, um ihre Tätigkeit zu sichern. Die Förderung kann auch über die Union Generela di Ladins und zusätzlich zur Finanzierung seitens anderer Körperschaften erfolgen.
- Das ladinische Verlagswesen bräuchte dringend eine bessere Förderung, um junge ladinische Schriftsteller zu unterstützen.
- Eine ladinische Sprachbeobachtungsstelle wäre für alle, die sich mit Sprache befassen, äußerst wichtig und könnte die Sprachsubstanz sicherlich verbessern. Seit Jahren hat das Südtiroler Kulturinstitut eine solche Einrichtung, die darüber wacht, dass die deutsche Sprache nicht überfremdet wird.
- Ladinische Medien
- Zur ladinischen RAI sollen Mitarbeiter aller ladinischen Täler Zugang haben, um die Zusammengehörigkeit der gesamten ladinischen Volksgruppe zu stärken. Während der Hauptsitz in Bozen bleiben soll, sollen einige Stellen nach Ladinien verlegt werden, damit die ladinischen Mitarbeiter nicht abwandern müssen; im Tal hätten sie direkten Kontakt zur Bevölkerung, was ihre Arbeit bedeutend erleichtern und bereichern würde.
- Die ladinischen Rundfunk- und Fernsehsendungen bedürfen einer substanziellen zeitlichen und inhaltlichen Erweiterung, damit, neben allgemeinen Themen, auch talspezifische Themen behandelt werden können, wobei alle fünf Täler berücksichtigt werden sollen. Das ladinische Fernsehen ist ein wichtiges Gegenmittel gegen den Einfluss der allgegenwärtigen anderssprachigen Fernsehsendungen auf die ladinische Sprache. Zum Vergleich: Die Rätoromanen in der Schweiz haben rund um die Uhr Sendungen in ihrer Muttersprache.
- Der ladinischen Wochenzeitung „ La Usc di Ladins“ müssten die zuständigen Provinzen eine mehrjährige finanzielle Garantie gewähren und rund 25% der Kosten übernehmen, damit sie zweimal in der Woche erscheinen und qualifizierte Mitarbeiter einstellen könnte. Würden die Autonomen Provinzen und die Regionen auch in der ladinischen Zeitung inserieren, wäre dies auch schon eine nicht unbedeutende finanzielle Hilfe.
- Eine ladinische Presseagentur (Ajentura Noeles Ladines) wäre erforderlich, um die verschiedenen Medien auch anderer Volksgruppen mit den neuesten Nachrichten zu versorgen; bereits vor Jahren hatte der damalige Landeshauptmann Durnwalder so ein Projekt für gut befunden. Es sei daran erinnert, dass die Rätoromanen schon seit Jahren eine eigene Presseagentur besitzen.
- Ladinische Abteilung an der Fakultät für Bildungswissenschaften in Brixen
- Die Normierung des Ladinischen sollen die maßgeblichen ladinischen Kulturinstitutionen in enger Zusammenarbeit weiterführen, jedoch unter der wissenschaftlichen Federführung der ladinischen Abteilung in Brixen.
- Der ladinischen Abteilung in Brixen müssen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um gute Fachkräfte aufnehmen zu können und um sichere Arbeitsplätze zu garantieren; eine Aufstockung des Personalstandes der Abteilung ist dringend notwendig (aktuell: ein Professor und eine Assistentin).
- Die Universität als überlokale Institution muss die Belange aller ladinischen Täler berücksichtigen. Dazu gehört auch die Frage nach der Verwendung der ladinischen Einheitssprache.
- In der Gründungsphase der Universität war ein eigenes Institut für Ladinistik geplant mit deutlich mehr Ausstattung als die derzeit eingerichtete ladinische Sektion. Dieses Institut für Ladinistik sollte eingerichtet werden.
- Die Fakultät für Bildungswissenschaften muss sehr gute Kompetenzen in den drei Landessprachen sicherstellen. Nachdem im Bildungsweg der meisten ladinischen Studierenden das Deutsche dominiert, müssen Ladinisch und Italienisch besonders gefördert werden.
- Ladinisches Schulamt
- Gleichbehandlung des ladinischen mit dem deutschen und dem italienischen Ressort, wie z.B. Ernennung des ladinischen Schulamtsleiters als Ressortdirektor für ladinische Schule und Kultur; gleicher Status des Bereiches Innovation und Beratung.
- Beratungszentren der Abt. 18: Schaffung eines Kulturamtes, Förderung von Arbeitsplätzen auch in den Tälern und Ausbau der Dienste für die ladinische Bevölkerung.
- Laut Gesetz soll auch die Abt.18 – Sektion Kultur und Jugendarbeit – dem ladinischen Schulamtsleiter unterstehen.
- Eine Stärkung der interladinischen, talübergreifenden Kooperation im Schulwesen ist vonnöten.
- Das ladinische Schulamt muss auf alle Fälle seine Unabhängigkeit gegenüber dem deutschen und dem italienischen Schulamt behalten und soll in seinen Strukturen und Zuständigkeiten verstärkt werden. Auch die finanzielle Ausstattung der Schulen und der Dienste des Schulamtes soll verstärkt werden.
- Das paritätische Schulsystem soll gleichwertige Ergebnisse in Deutsch und Italienisch gewährleisten; dazu sollen entsprechende Ausgleich- und Fördermaßnahmen auf allen Schulstufen vorgesehen werden und eine dreisprachige gleichwertige Ausbildung der Lehrkräfte.
- Es braucht eine starke Aufwertung des Ladinischunterrichtes und zwar nicht bloß des Faches Ladin; auch andere Fächer wie z.B. Geschichte oder Geographie sollen zumindest teilweise auf Ladinisch unterrichtet werden können.
- Die ladinischen Musikschulen sollen wie alle anderen Schulen Ladiniens auch ins ladinische Schulamt integriert werden, wie es entsprechend für die beiden anderen Volksgruppen der Fall ist.
A.1 Gesamtladinien
A.2 Südtirol
Zurzeit fehlt eine gesamtladinische Sprachpolitik und die Zusammenarbeit zwischen den ladinischen Kulturinstitutionen und Talschaften ist eher dürftig. Die im Jahre 2005 von der „Union Generela di Ladins dla Dolomites“ herausgegebenen „11 Thesen zu einer interladinischen Sprachpolitik“ bieten dazu nützliche Anregungen, die von Politik und Institutionen aufgegriffen werden sollen.
Ladinisch soll – zumindest als Wahlfach – in allen Studiengängen präsent sein und nicht nur an der Fakultät für Bildungswissenschaft.
Vergleicht man die institutionelle Situation der für Bildung und Kultur zuständigen Ressorts, wird deutlich, dass das ladinische Bildungs-– und Kulturressort stark benachteiligt ist. Es wird daher verlangt:
Badia/Abtei, 15. Januar 2016
Dr. Lois Trebo Dr. Erwin Valentini