Der Landtagsabgeordnete der „BürgerUnion“, Andreas Pöder, will in einer Landtagsanfrage wissen, ob nicht belegbare Bankomatabhebungen künftig besteuert werden. Es gibt tatsächlich derartige Pläne auf römischer Ebene. Das neue "decreto di riforma delle sanzioni amministrative tributarie" sieht eine Sanktion von 10 bis 50 Prozent auf Bancomat-Behebungen vor, für dessen Verwendung keine Rechtfertigung vorgelegt werden kann. Das wäre bürokratischer Wahnsinn! Damit müsste man jeden Kassazettel für ein Eis oder einen Kaffee mit Name und Steuernummer versehen und aufbewahren. Man könnte kein Trinkgeld mehr geben oder nichts mehr spenden, wenn man dafür keinen Beleg erhält. Auch die Getränkekasse in den Vereinsstuben könnte man nicht mehr bedienen. Denn nur anhand von eigenen Zettelchen ließen sich die entsprechenden Bancomatbehebungen belegen. Selbst das Taschengeld für die Kinder oder das Geld für den Klingelbeutel müsste belegt werden. Doch wie soll man das denn anstellen? Die Kinder und den Pfarrer um eine Quittung beten? Also liebe Leute: Hört unverzüglich auf mit dem Unsinn!     

rewe

 

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