Personenkraftwagen mit größerem Hubraum müssen einen Aufschlag auf die Autosteuer entrichten. So weit, so gut. Die Zahlung des sogenannten „Superbollos“ kann aber nicht mit der normalen Autosteuer erledigt, sondern muss über einen F24-Vordruck getätigt werden. Betroffen sind alle Personenfahrzeuge mit mehr als 185 Kilowatt. Da viele Autobesitzer der Meinung waren, mit der Bezahlung der normalen Kfz-Steuer ihrer Pflicht nachgekommen zu sein, gibt es nun viel Unbehagen. Und natürlich auch Strafen. Dabei ließe sich das vermeiden, wenn beide Beträge gemeinsam entrichtet werden könnten. Doch das ist nicht möglich, weil die beiden Steuerelemente zwei öffentliche Körperschaften (Land bzw. Staat) betreffen. Das muss man sich mal vorstellen! Sankt Bürokratius lässt grüßen!
rewe