Registergebühren im Wohnbau - Zwei Mal zahlen? - Ausg.16_2015
- Details
Bürger, die für den Wohnungskauf einen Landesbeitrag erhalten, müssen für die Anmerkung der Sozialbindung einen entsprechenden Betrag für Registergebühren bezahlen. Allerdings müssen diese Bürger nun mit Verwunderung feststellen, dass sie nach Bezahlung des Betrages für die Registergebühren vom Amt für Wohnbauprogrammierung einen weiteren Brief erhalten, womit sie zur Zahlung von weiteren 200 Euro aufgefordert werden. Die Landesregierung begründet die zusätzliche Forderung mit einer Entscheidung und Anordnung der Agentur für Einnahmen, der man sich fügen müsse. Demnach sei das zuständige Amt dazu verpflichtet, die zusätzlichen Gebühren für die Registrierung zu verlangen, auch „um zu vermeiden, dass die Gesuche der Bürger abgelehnt werden“. Das verstehe wer will. In jedem Fall ist es höchst angebracht, diesen Tatbestand zu klären und den Bürgern nicht noch mehr in die Taschen zu steigen. Zumal die finanziellen Belastungen beim Bau oder Kauf der Erstwohnungen ohnehin schon groß genug sind.
rewe
Stromstreit endlich beenden - Der Riss durch’s Dorf - Ausg.16_2015
- Details
Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung diskutierten die Perchiner Volksvertreter ausgiebig über einen Kompromissvorschlag, um den Stromstreit im Dorf zu beenden. Demnach soll im Rahmen einer Konsortialgenossenschaft die Gemeinde 51 und die privaten Akteure 49 Prozent an einem gemeinsamen E-Werk halten. Vor allem gegen über der Schönbichl GmbH. waren diverse Räte überaus skeptisch.
Weiterlesen: Stromstreit endlich beenden - Der Riss durch’s Dorf - Ausg.16_2015
2015 – Ausgabe 16
- Details
Meinungs- und Schreibefreiheit im Internet - Die große Freiheit im Netz?
Immer wieder gibt es regelrechte Hasstiraden im weltweiten Netz. Im Schutz der Anonymität werden Menschen zum Teil auf das Übelste beschimpft, ja sogar bedroht. Zum Teil sogar auf unerträgliche Art und Weise. Viele Provider und Netzbetreiber – auch in Südtirol - lassen den Unfug zu und greifen nicht ein, wo es sowohl der gesunde Menschenverstand als auch das Gesetz gebieten würde. Insofern stellt sich die Frage, was man im Netz tun darf und was nicht. Ungehemmte Meinungs- und Schreibefreiheit gegen wahrheitsgetreue Seriosität im Netz. Doch wo liegen die Grenzen des Erlaubten?
PRO
Armin Mutschlechner Blogger |
CONTRA
Dr. Daniel Ellecosta Rechtsanwalt
|
||||||||||
Wir haben von der Verfassung ein verbrieftes Recht auf Meinungsfreiheit, das uns große Spielräume lässt. Dieses Recht ist in einem langen Prozess der Demokratisierung gewachsen. Hingegen die Neuen Medien sind jung, und wir müssen erst damit umgehen lernen. Viele sind im Glauben, dass das Internet ein gesetzesfreier und anonymer Raum ist. Weit gefehlt, es ist ein öffentlicher Raum. Es gelten die Spielregeln des zivilen Zusammenlebens. Daher warte ich auch nicht mit einer uneingeschränkten PRO-Position auf. Ein Posting in einem Internet-Forum ist nämlich vergleichbar mit einem Leserbrief in der Zeitung. Wer stellt sich schon nach der Sonntagsmesse auf den Kirchplatz und beschimpft Mitmenschen? Im Netz habe ich hundertfach Hass-Postings gelesen. Ich stelle diese mitunter auf meinen Blog an den Pranger, mit Namen und Quellangabe. Viel zur Sensibilisierung könnten Internetmedien selbst beitragen, wenn diese die Kommentarforen adäquat moderieren würden und Menschen sich nicht hinter Nicknames verstecken dürften. Kommentare unter der Gürtellinie bedeuten aber Klicks für Provider und Internetmedien, was die Werbeeinnahmen hochschraubt. Das Internet hat für mich viel Positives, wenn ich zum Beispiel an den Arabischen Frühling (2010) denke. Diesen hätte es ohne Blogger und Smartphones in dieser Form nicht gegeben. Was meine Äußerungen im Netz betreffen, so veröffentliche ich auf meinem Blog, auf facebook, twitter und Co. nur das, was ich verbal auch öffentlich sagen würde. Hierzu meinte ein Bekannter, „du nimmst dir aber auch keine Blatt vor dem Mund“. Ja, aber im Bewusstsein, dass der Überbringer einer Botschaft manchmal der „tintge“ ist. Wer Grenzen einhält, soll im Internet sich frei äußern dürfen. Aber mit Respekt vor den Freiheiten der Mitmenschen, und ohne deren Rechte zu verletzten.
|
Die Meinungsfreiheit ist eine der Säulen der Demokratie. Dieses Grundrecht ist in Art. 21 der italienischen Verfassung verankert: „Jedermann hat das Recht, die eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung frei zu äußern.“ Gerade im Internet wird das Wort „Meinungsfreiheit“ aber oft falsch verstanden, denn: “Meinungsfreiheit” ist nicht gleichbedeutend mit “Ich darf alles sagen, was ich will“. Die Meinungsfreiheit ist zwar ein Grundrecht, findet jedoch auch seine Schranken sowohl in der Verfassung, als auch in ordentlichen Gesetzen. Zu den allgemeinen Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit zählen beispielsweise der Verstoß gegen die Sittlichkeit (im Sinne von allgemeinem Schamgefühl), der Verstoß gegen die Ehre oder das Ansehen einer Person. Auch das Strafgesetzbuch sieht z. B. die Straftaten der Rufschädigung und der Beleidigung vor, weswegen der Meinungsfreiheit hier ebenso Schranken gesetzt sind. Eine Meinungsäußerung darf auch nicht eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen (denken wir z.B. an eine Anstiftung zu Straftaten). Auch im Bereich des Zivilrechts kann das Grundrecht auf Meinungsäußerung Grenzen erfahren. So kann z. B. das Schlechtreden einer Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten als unlauterer Wettbewerb gelten und zu Schadenersatzforderungen führen. In den letzten Jahren hat der Kassationsgerichtshof mehrmals bestätigt, dass die Straftaten der Rufschädigung und der Beleidigung auch im Internet begangen werden können. Erst kürzlich (Juni 2015) hat der Kassationsgerichtshof bestätigt, dass ein „Post“ auf Facebook - worin einer Person übelst nachgeredet wurde – sogar eine erschwerte Rufschädigung darstellt. Meinungsäußerungen im Internet unterliegen somit allen von der Rechtsordnung gesetzten Grenzen.
|
Gatterer9030 - Flüchtlinge und Judenverfolgung - Ausg.15_2015
- Details
Bei der Vorstellung der schönsten Werke
Weiterlesen: Gatterer9030 - Flüchtlinge und Judenverfolgung - Ausg.15_2015
Barrierefreies Land - Martha drückt auf die Tube - Ausg.15_2015
- Details
Rund 160 landeseigene Gebäude im Land sind noch im mer nicht barrierefrei. Das weiß auch Sozial- und Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Sie hat daher vor Kurzem die Direktoren der Landesämter für Menschen mit Behinderungen und des Landesamtes für Hochbau zu sich zitiert, um sich über den Stand der Dinge informieren zu lassen. Zumal der Südtiroler Landtag erst im Herbst des Vorjahres einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, so schnell wie möglich alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zu machen. Angestoßen wurde die Debatte übrigens auch in Toblach, wo sogar eine Protestaktion vor den Stufen der örtlichen Pfarrkirche stattfand. Für diese Stufen fühlt sich die Martha allerdings nicht zuständig, sondern verweist diesbezüglich auf den Papst.
Was die öffentlichen Gebäude betrifft, soll so schnell wie möglich „das Recht auf einen ungehinderten Zugang“ geschaffen werden. Sie hat dafür auch bereits einen Zeitrahmen vorgegeben: „Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen die Anpassungsarbeiten umgesetzt sein“, gibt sie vor. Wir werden da dranbleiben!
Bei besagtem Treffen wurde auch vereinbart, dass das Landesamt für Menschen mit Behinderungen künftig im technischen Landesbeirat vertreten sein soll. Damit soll ein Experte die geplanten Projekte auf ihre Barrierefreiheit hin noch genauer überprüft werden. Auch nicht falsch. Obwohl schon zu hinterfragen wäre, warum das bislang nicht im offenbar gewünschten Ausmaß passiert ist.
rewe
Burgenstraße Pustertal - Auf den Spuren der edlen Ritter - Ausg.15_2015
- Details
Das Pustertal dieseits und jenseits der Wasserscheide hat viele schöne Burgen und Schlösser aufzuweisen. An kaum einem anderen Ort ist die Dichte der monumentalen Bauwerke so intensiv. Das Südtiroler Burgeninstitut hat nun alle Burgen des Südtiroler Pustertals und Osttirols unter der Dachmarke „Burgenstraße Pustertal" erfasst. Zwei Jahre lang wurde daran gearbeitet. Vor kurzem wurde nun der neue Katalog „Burgenstraße Pustertal“ vorgestellt. Natürlich standesgemäß auf Schloss Taufers.
Die Titelseite des neuen Pustertaler Burgenführers
Weiterlesen: Burgenstraße Pustertal - Auf den Spuren der edlen Ritter - Ausg.15_2015
Politika - Die siebte Ausgabe ist da! - Ausg.15_2015
- Details
Die siebte Ausgabe von „Politika“, dem soeben erschienenen Jahrbuch der Südtiroler Gesellschaft für Politikwissenschaft, beschäftigt sich heuer mit dem aktuellen Thema des Regierens. Aber nicht im Sinne des klassischen „government“, sondern im Sinne von „governance“, der Miteinbeziehung möglichst vieler Akteure in den politischen Entscheidungsprozess. Sie greift also ein höchst aktuelles Thema auf.
Das Cover der jüngsten Ausgabe von „Politika“
Weiterlesen: Politika - Die siebte Ausgabe ist da! - Ausg.15_2015
Gsieser Tal-Lauf - Die Online- Einschreibungen laufen - Ausg.15_2015
- Details
Seit dem ersten Juli laufen die Online-Anmeldungen für die 33. Auflage des Gsieser Tal-Laufes. Die Rennen finden am 20. und 21. Februar 2016 statt. Gelaufen wird erneut in der klassischen und freien Technik. Die Veranstaltung findet, so die Organisatoren, bei jeder Witterung statt.
OK-Chef Walter Felderer (kniend) mit einigen seiner Mitstreiter rewe
Weiterlesen: Gsieser Tal-Lauf - Die Online- Einschreibungen laufen - Ausg.15_2015