Gegen die Gewalt

  

Immer wieder erschüttern Berichte über misshandelte und sogar ermordete Frauen unsere Gemüter. Derzeit sorgt auf nationaler Ebene vor allem der Mord an Giulia Cecchettin für Schlagzeilen. Einmal mehr kommt der Mörder aus den näheren familiären bzw. beziehungsmäßigen Umfeld. Im konkreten Fall ist ihr 22-jähriger Ex-Lebenspartner Filippo Turetta als mutmaßlicher Mörder ins Visier der Ermittler geraten. Nach einer Flucht ins Ausland wurde er vor kurzem in Deutschland festgesetzt und soll bald nach Italien ausgeliefert werden. Nach ihm und seiner getöteten Ex-Partnerin wurde auch im oberen Pustertal gesucht, nachdem ihr Verschwinden gemeldet worden war. Die arme Cecchettin ist übrigens die 83. Frau, die heuer in Italien getötet wurde. Zwei weitere Frauen-Morde kamen am vergangenen Wochenende hinzu.

 

Der brutale Frauenmord an Cecchettin ist der jüngste einer brutalen Serie. Denn die weitaus größte Mehrheit der weiblichen Todesopfer fand durch den Partner oder Ex-Partner den gewaltsamen Tod. Insofern stellt sich die Frage, was in unserer Gesellschaft schiefläuft. Die römische Regierung will nun Gesetze verschärfen und bei der Bildung ansetzen. Mal schauen, was das bringt. Denn Gewalt gegen Frauen verstößt ganz klar gegen die Grundrechte des Menschen. Das gilt natürlich auch bei Gewalt gegen Männer und Kinder. Denn die schädlichen Auswirkungen von Gewalt sind in der Regel sehr komplex, verursachen viel Leid und betreffen uns alle als Gesellschaft. Wir müssen als Zivilgesellschaft auf drohende Fehlentwicklungen reagieren und auf allen Ebenen – nicht nur in den Schulen – ansetzen, um ein klares Signal gegen Gewalt zu geben. Wir sind alle gefordert und das Ganze stellt uns mit Sicherheit vor große Herausforderungen. Aber es muss gezielt und vor allem mit großem Engagement umgesetzt werden.

 

Überhaupt nicht nachvollziehbar sind jedoch Urteile, die ganz eindeutig in eine falsche Richtung gehen und eher als unzulässiger Täterschutz interpretiert werden können. So hat der Freispruch eines Gewalttäters in Italien im Fall von sexueller Gewalt viele Menschen empört. Der Täter wurde freigesprochen, weil der Richter zum Schluss kam, dass er einer Schülerin für höchstens „zehn Sekunden in die Hose gegriffen“ hatte. Oder ein anderer Fall, wo mit dem Verweis auf die kulturellen Hintergründe darauf verwiesen wurde, dass Gewalt gegen Frauen im Heimatland des Peinigers gewissermaßen zum täglichen Brot gehöre. Ja, geht’s noch! Fälle von Skandalurteilen gibt es offenbar gar einige. Wenn aber jemand in einer zivilisierten Gesellschaft lebt, dann hat er sich auch entsprechend zu benehmen. Klare Grenzen dürfen nicht überschritten werden. Punkt! Das muss auch klar und umfassend vermittelt werden. 

 

Am kommenden 25. November wird wieder der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen begangen. Wiederum mit vielen Aktionen und Veranstaltungen. Es ist einerseits traurig, dass es diesen Tag überhaupt braucht. Es ist andererseits aber wichtig, dass wir uns alle des Problems bewusst sind und aktiv werden. Denn Gewalt nicht aktiv zu bekämpfen bzw. der Gewalt nicht zu widerstehen, ist im Grunde auch schon Gewalt!      

 

  

Ihr Reinhard Weger
     

 

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